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In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2025 wurden in öffentlicher Sitzung am 16.10.2025 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für die TV-Untersuchung der gemeindlichen Abwasserkanäle zu einem Preis von 66.184,36 € brutto an den Mindestbieter, die Fa. Kanaltechnik Meyer GmbH & Co. KG (Rohr).
Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung des Brandschutznachweises für das Bauvorhaben „Neubau Mittagsbetreuung“ für die Grundschule Großenseebach gemäß dem Angebot vom 08.09.2025 in Höhe von pauschal 4.500,00 € netto an das Ingenieurbüro für Baustatik, Dipl.-Ing. (FH) Uwe Scheer, Luitpoldstraße 17, 91054 Erlangen zu vergeben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „EDEKA Großenseebach“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren // Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Firma EDEKA Grundstücksgesellschaft möchte am westlichen Ortsrand von Großenseebach, an der Hauptstraße (St 2259), einen neuen Lebensmittelmarkt bauen. Der Markt soll rund 1.800 m² Verkaufsfläche und 135 Parkplätze bekommen. Das Vorhaben wurde dem Gemeinderat in einer früheren nicht-öffentlichen Sitzung bereits vorgestellt.
Für den Bau ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nötig. Damit kann das Projekt genau festgelegt und über einen Vertrag abgesichert werden. EDEKA verpflichtet sich dabei, das Vorhaben umzusetzen und die Planungskosten zu übernehmen.
Das betroffene Grundstück liegt derzeit im Außenbereich und wird landwirtschaftlich genutzt. Im Flächennutzungsplan ist es bisher als Wohnbaufläche vorgesehen. Deshalb muss der Plan geändert und außerdem ein Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt werden. Die Verwaltung sieht in dem Projekt eine gute Chance, die Nahversorgung in Großenseebach zu verbessern und langfristig zu sichern.
BESCHLUSS:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach beschließt einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA Großenseebach“ aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (2. Änderung). Der Geltungsbereich umfasst den östlichen Teilbereich der Flst.-Nr. 55 und einen Teilbereich der Flstr.-Nr. 111/1 der Gemarkung Großenseebach. Festgesetzt werden soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“; die Darstellung im Flächennutzungsplan soll eine entsprechende Sonderbaufläche beinhalten. Der Gemeinderat macht sich das Entwicklungskonzept des Vorhabenträgers zu eigen und entspricht dessen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Die Planungskosten sind durch den Planungsbegünstigten zu tragen.
Weitere Informationen zum geplanten Verbrauchermarkt von EDEKA finden Sie in diesem separaten Artikel.
Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.
Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 13. November 2025 und 11. Dezember 2025 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.



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