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Förderung privater PV-Anlagen
Wohnhaus mit Solardach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2023  Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude beschlossen. (umgangssprachlich: (Balkon-)Photovoltaikanlage)

Damit fördert die Gemeinde Großenseebach die Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude. Ziel des Förderprogramms ist die Einsparung von Energie.

Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Großenseebach. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Gemeinde vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt maximal 7.500 € / Jahr und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Förderanträge.

Senden Sie Ihren Förderantrag an die

Gemeinde Großenseebach
Am Hirtenberg 1
91091 Großenseebach

oder per E-Mail an info@grossenseebach.de

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien des Förderprogramms: