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Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen, den o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (2. Änderung). Da ein konkretes, von einem Vorhabenträger getragenes Projekt vorliegt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsausgang von Großenseebach südlich der Staatsstraße St 2259 gegenüber dem Wohngebiet rund um den Elsterweg („Bebauungsplan Nr. 11“). Wesentliches Ziel der Planung ist es, durch die Ansiedlung eines EDEKA-Verbrauchermarktes die Nahversorgung im Gemeindegebiet auszubauen, zu verbessern und langfristig zu sichern.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabengezogenen Bebauungsplanes umfasst einen Teilbereich der Flst.-Nr. 55 der Gemarkung Großenseebach und einen Teilbereich der Flst.-Nr. 111/1 der Gemarkung Großenseebach und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.


Großenseebach, 24.10.2025
Jürgen Jäkel
Erster Bürgermeister



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