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20. Apr. 2026
| Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bekanntmachung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Großenseebach“ mit integriertem Grünordnungsplans sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Großenseebach“, maßstabslos, Norden ↑

Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Großenseebach“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (3. Änderung).

Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Ermögli-chung des Neubaus eines Feuerwehrhauses am östlichen Ortsrand der Gemeinde Großen-seebach zwischen Staatsstraße und der Seebach, der den bisherigen, nicht mehr adäquaten Standort in der Ortsmitte ersetzen und die Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehr langfristig sichern soll. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstück Nr. 354 sowie eine Teilfläche der Flurstück Nr. 437/2, beide Gemarkung Großenseebach, und ergibt sich aus dem Lageplan in Abb. 1, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst nur die Flurstück Nr. 354 der Gemarkung Großenseebach und ergibt sich aus dem Lageplan in Abb. 2, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Bauleitpläne in der Fassung vom 26.03.2026 durchzuführen.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne in der Fassung vom 26.03.2026 sind einschließlich der Begründungen mit Umweltbericht in der Zeit vom

11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

auf der Website der Gemeinde Großenseebach unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen --> Aktuelle Bauleitplanungen oder unter folgendem Direktlink zur öffentlichen Einsichtnahme bzw. zum Download bereit:

www.grossenseebach.de/bauleitplanung

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung Feuerwehrhaus Großenseebach – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Abbildung 2: Geltungsbereich der im Parallelverfahren erfolgenden 3. Änderung des Flächennutzungsplans, maßstabs-los, Norden ↑

Großenseebach, 20.04.2026

Jürgen Jäkel

Erster Bürgermeister

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