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10. Apr. 2026
| Lesezeit: ca. 4,5 Minuten

Bekanntmachung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost III“ mit integriertem Grünordnungsplans

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (obere rot umrahmte Fläche zwischen ERH 26 und St 2259) sowie der zugeordneten externen Ausgleichsfläche (rot umrahmte Fläche rechts unten); maßstabslos, ↑ Norden

Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost III“ aufzustellen. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Befriedigung der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbebauland.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück-Nummern 348 und 349 sowie Teilflächen er Grundstücke Flurstück-Nummern 319 und 397, alle Gemarkung Großenseebach, und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurde vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 durchgeführt. In seiner Sitzung am 26.03.2026 hat der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost III“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2026 durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2026 steht einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

13.04.2026 bis einschließlich 13.05.2026

auf der Website der Gemeinde Großenseebach unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen --> Aktuelle Bauleitplanungen oder unter folgendem Direktlink zur öffentlichen Einsichtnahme bzw. zum Download bereit:

www.grossenseebach.de/bauleitplanung

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung Gewerbegebiet Nordost III – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus, etc.).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]
Mensch Bestandsaufnahme [1], [3]

Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1]

Auswirkungen durch Immissionen [1], [2], [3]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [3]

Fläche Vorhandene Nutzung [1], [2]

Flächenbedarf [1], [2]

Tiere/Artenschutz Bestandsaufnahme [1], [2]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1], [2]

Auswirkungen durch das Vorhaben [1], [2]

artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Pflanzen Bestandsaufnahme [1]

Auswertung der Biotopkartierung [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

-  Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1]

-  Belange der Landwirtschaft [1], [2]

- Beschaffenheit der Ausgleichsflächen [1], [2]

Boden Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Auswirkungen [1], [2]

Vorkommen von Altablagerungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [2]

Wasser Bestandsbeschreibung [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [2]

Auswirkungen [1], [2]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Luft/Klima Bestandsbeschreibung [1]

Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1]

Auswirkungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Landschaftsbild Bestandsbeschreibung [1]

Auswirkungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Kultur- und
Sachgüter
Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1]
Wechselwirkungen Übersicht [1]

Großenseebach, 27.03.2026

Jürgen Jäkel

Erster Bürgermeister

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