Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 09.12.2024
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nordost III" mit integriertem Grünordnungsplan
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Gemeinde Großenseebach

Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost III“ aufzustellen. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Befriedigung der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbebauland. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flst.-Nrn. 348 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 319 und 397, Gemarkung Großenseebach und ergibt sich aus den Lageplänen, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Weiterhin hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 24.10.2024 durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.10.2024 ist einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom

16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

online über die Internetseite der Gemeinde Großenseebach „www.grossenseebach.de“ unter der Rubrik "Wirtschaft und Bauen" -> "Aktuelle Bauleitplanung" bzw. folgenden Direktlink-URL: www.grossenseebach.de/bauleitplanung

öffentlich abrufbar. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Bauamt, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten aus.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Gewerbegebiet Nordost III“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nordost III" in Großenseebach - Geltungsbereich
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nordost III" in Großenseebach mit integriertem Grünordnungsplan - Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M. (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024)
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nordost III" in Großenseebach - Ausgleichsfläche
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nordost III" in Großenseebach - Lageplan der Ausgleichsfläche o. M. (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024)

Großenseebach, 29.11.2024

Jürgen Jäkel
Erster Bürgermeister

Ebenfalls interessant
  • 27.03.2025

Sachspende der Firmen Seeberger und Schüßler für die KiTa Seebachwichtel

Neue Spielgeräte durch Spenden der Firmen Seeberger und Schüßler bereichern den Kindergarten-Alltag.

  • 26.03.2025

Mobile Gartenabfallsammlung auf 17. Mai 2025 verschoben

Die kurzfristig ausgefallene mobile Gartenabfallsammlung des Landkreises vom 14. März "Am Hirtenberg" wird am 17. Mai nachgeholt.

  • 25.03.2025

Erinnerung an unsere Vereine: Bitte Anträge auf Vereinsförderung abgeben

Die Verwaltung erinnert alle Großenseebacher Vereine daran, dringend ihre Anträge auf Vereinsförderung in der Verwaltung abzugeben.

  • 25.03.2025

Vollsperrung im Schwalbenweg vom 25.03. - 28.03.2025

Vom 25. bis 28. März 2025 gibt es im Schwalbenweg eine Vollsperrung wegen Reparatur der Schieberklappen der Frischwasserleitung.

  • 21.03.2025

Bericht aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 13. März 2025

In der Gemeinderatssitzung am 13. März waren u. a. die OGTS, das Helfernetz und der kommunale Strombezug die besprochenen Themen.

  • 17.03.2025

Die Außenstelle Großenseebach ist vom 21.03 bis 14.04.2025 nicht besetzt

Die Außenstelle der VG Heßdorf in Großenseebach ist vom 21.03. bis 14.04.2025 nicht besetzt. Erledigungen können im Rathaus Heßdorf vorgenommen werden.

Ältere Artikel finden Sie in unserem