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Veröffentlicht am: 18.12.2024
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 12. Dezember 2024
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Diesmal keine Bekanntgaben

Beschlüsse

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Meetingraum

Der Landtag Bayern hat mit einer Gesetzesänderung die Einsetzung haupt- und ehrenamtlicher Bürgermeister neu geregelt. In Gemeinden mit über 2.500 Einwohnern ist der Bürgermeister künftig hauptamtlich tätig, wenn nicht im Rahmen einer Satzung ein ehrenamtlicher Bürgermeister bestimmt wird. Umgekehrt können auch Gemeinden unter 2500 Einwohnern durch Erlass einer Satzung hauptamtliche Bürgermeister bestimmen. Die Gemeinde Großenseebach, mit etwa 2.500 Einwohnern, steht genau an dieser Schwelle.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 8. März 2026 statt. Die Einwohnerzahl, nach der sich die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters richtet, wird demzufolge statistisch im September 2025 ermittelt. Da sich heute keine zuverlässigen Prognosen über die zukünftige Einwohnerzahl treffen lassen können, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, vorsorglich einen Beschluss darüber zu fällen, ob das Amt künftig hauptamtlich oder ehrenamtlich weitergeführt werden soll. Wie oben erläutert, stehen sowohl oberhalb als auch unterhalb einer Einwohnerzahl von 2.500 beide Möglichkeiten zur Wahl.

In der Beschlussvorlage über die Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts empfahl die Verwaltung die Einsetzung eines hauptamtlichen Bürgermeisters. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung im Rahmen des KWBG, während ein hauptamtlicher Bürgermeister als kommunaler Wahlbeamter ein Gehalt bezieht. Die entstehenden Kosten für einen kommunalen Wahlbeamten sind höher als die für einen ehrenamtlichen Bürgermeister, können aber nicht genau beziffert werden, da sie von unterschiedlichen Faktoren abhängen.

Großenseebachs Bürgermeister - Aus Ehrenamt wird Hauptamt (Ortsschild-Grafik)Marc Brehme/VG Heßdorf
Der Gemeinderat hat die Weichen gestellt. Zur Kommunalwahl im März 2026 wird in Großenseebach erstmals ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.

Gründe für die Empfehlung der Verwaltung zur Einsetzung eines hauptamtlichen Bürgermeisters sind u.a. die hohe Aufgabenfülle, die Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden wie der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, dem Wasserzweckverband Seebachgruppe, dem Abwasserverband Seebachgrund, der GEWO Land, dem Klimaschutznetzwerk ERH und vielen anderen sowie die steigenden Anforderungen an Erreichbarkeit und Engagement.

Gerade in diesen Zusammenschlüssen und Verbänden stehen umfangreiche Aufgaben an, die nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr „nach Feierabend“ angegangen werden können. Die aktive Beteiligung an diesen Körperschaften steht aber durchaus im Interesse der Gemeinde Großenseebach. Herr Stötzel, Leiter der Kommunalaufsicht des Landratsamtes, der ebenfalls in der Sitzung anwesend war, unterstützte diese Empfehlung und verwies auf den erheblichen Arbeitsaufwand und die angemessene Vergütung.

Durch die Satzung wird auch das Sitzungsgeld für die Gemeinderatsmitglieder neu geregelt. Darin sind nun 50 Euro pro Sitzung festgesetzt.

Nach angeregter Diskussion beschloss der Gemeinderat mit 10:4 Stimmen den vorliegenden Entwurf vom 05. Dezember 2024 einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts nebst geringen Änderungen, als Satzung. Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Januar-Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft am 01.02.2025 in Kraft.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).

Verschiedenes
Jürgen Jäkel

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • die PV-Anlage auf der Kita ab dem 16.12.2024 errichtet werden soll.
     
  • sich die Standort-Entscheidung zum 5. Gymnasium im Landkreis verzögern wird, da von der zuständigen Ministerialbeauftragten noch zusätzlich Daten gesammelt und ausgewertet werden.
     
  • in einem Schreiben des Kreiskämmerers die Gemeinden über eine notwendige deutliche Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage informiert wurden. Dies müsse bei der Haushaltsplanung berücksichtig werden.
     

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung bedankte sich der Erste Bürgermeister beim Gremium für die konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2024 und verlieh der Hoffnung Ausdruck, diese auch in 2025 so fortsetzen zu können.

 

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 16. Januar 2024 und 13. Februar 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

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