Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 14. November 2024
In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10. Oktober 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 14. November 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
- Der Gemeinderat genehmigte die Auftragsvergabe für die Neumöblierung der Fuchsgruppe in der Kita Seebachwichtel zu einem Preis von 27.429,21 € an den Mindestbieter, die Haba Family Group in Bad Rodach.
- Der Gemeinderat genehmigte die Auftragsvergabe an Thomas Fuchs Garten- und Landschaftsbau (Röttenbach) für die notwendigen Erd- und Pflasterarbeiten für den Spielplatz auf dem Sportgelände Großenseebach zu einem Preis von 25.620,70 € brutto.
- Der Gemeinderat genehmige die Vergabe des Auftrages für eine 16,02 kwP-PV-Anlage auf dem Dach der KiTa Seebachwichtel (Schulstraße 18) an die Fa. ENERGIEUMDENKER.DE, Bubenreuth, zu einem Preis von 22.900 € brutto. Beim Anbieter soll – wenn möglich - ein Preisnachlass von 3 – 5 % Skonto erwirkt werden. Registrierung und Anmeldung der PV-Anlage soll der Anlagen-Errichter übernehmen.
- Der Gemeinderat genehmigte die Vergabe des Auftrages für eine 17,8 kwP-PV-Anlage auf dem Dach des Anwesens Neue Straße 40 (Grundschulgebäude) an die Fa. ENERGIEUMDENKER.DE, Bubenreuth, zu einem Preis von 25.855 € brutto. Beim Anbieter soll – wenn möglich - ein Preisnachlass von 3 – 5 % Skonto erwirkt werden. Registrierung und Anmeldung der PV-Anlage soll der Anlagen-Errichter übernehmen. Bei der Errichtung der Anlage sollte die Anschlussmöglichkeit eines Speichers mitkonzipiert werden.
- Der Gemeinderat genehmigte die Vergabe des Auftrages für eine 20,04 kwP-PV-Anlage auf dem Dach der „Kalthalle“ des gmdl. Bauhofes (Schulstraße) an die Fa. ENERGIEUM-DENKER.DE, Bubenreuth, zu einem Preis von 26.459 € brutto. Beim Anbieter soll – wenn möglich - ein Preisnachlass von 3 – 5 % Skonto erwirkt werden. Registrierung und Anmeldung der PV-Anlage soll der Anlagen-Errichter übernehmen. Die Umsetzung der Anlage soll als Volleinspeiser zur Nutzung der höheren EEG-Einspeisevergütung konzipiert werden.
Gewerbegebiet Nord Ost III;
Zustimmung zum Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. Behörden-/Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB
In der Gemeinde Großenseebach besteht eine anhaltende Nachfrage nach gewerblichem Bauland. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt nordöstlich des Hauptortes eine noch unbebaute gewerbliche Baufläche dar. Diese befindet sich angrenzend an ein bestehendes Gewerbegebiet zwischen der Staatsstraße St 2259 und der Kreisstraße ERH 26. Die Fläche befindet sich derzeit jedoch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Da die Fläche zukünftig einer Bebauung zugeführt werden soll, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Hauptortes Großenseebach und umfasst eine Fläche von ca. 19.098 m². Östlich und nördlich angrenzend befinden sich bereits bestehende Gewerbegebiete. Die Fläche umfasst das Grundstück Fl.Nr. 348 der Gemarkung Großenseebach.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung am 16.05.2024 durch den Gemeinderat gefasst. Das Planungsbüro TB Markert legt dem Gemeinderat zwei Varianten für eine Ausgestaltung des Baugebietes vor. Die wesentliche Unterscheidung liegt in der verkehrlichen Erschließung. Variante 1 beinhaltet eine zusätzliche Erschließung über die im Norden verlaufende Kreisstraße. In Variante 2 wird das Baugebiet ausschließlich über das westlich angrenzende Gewerbegebiet erschlossen. Frau Lindstadt vom Büro TB Markert stellte beide Varianten vor.
Die Mehrheit der Gemeinderäte war sich von Anfang an einig über die Variante 1, da die Erschließung an die Kreisstraße sinnvoll erscheint und ein durchgängiger Verkehr möglich ist. Die Fahrzeuge müssten nicht umständlich wenden oder durch einen womöglich engen Kreisverkehr fahren.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplans in der Variante 1 in der Fassung vom 19.11.2024 einschließlich der Begründung und der besprochenen Änderungen einstimmig zu. Ausgenommen von der Variante 1 werden die Betriebsleiterwohnungen, bis die Rechtsgrundlage geprüft worden ist, und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Wahl der Seniorenbeauftragten
In der Sitzung des Gemeinderates vom 16. Mai 2024 wurde die Satzung für die Seniorenvertretung der Gemeinde Großenseebach beschlossen. Zwischenzeitlich hatte die Verwaltung im Mitteilungsblatt, auf der Homepage, in der Bürger-App und in den Social-Media–Kanälen auf Facebook und Instagram dazu aufgerufen, sich als Seniorenvertreter/in zu bewerben. Auf den Aufruf hin gingen bis zum Stichtag 30. September 2024 fünf Bewerbungen ein, eine Bewerbung wurde zurückgezogen. Alle Bewerberinnen und Bewerber stellten sich in der Sitzung kurz persönlich vor. Anschließend stimmte der Gemeinderat in geheimer Wahl ab.
Im Sinne des Wahlergebnisses beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Aufgaben des Seniorenbeauftragten Herrn Norbert Kastner und die Aufgaben des stellvertretenden Seniorenbeauftragten Herrn Friedrich Fechter zu übertragen.
Jahresrechnungen 2021, 2022, 2023
Feststellung der Jahresrechnung 2021
Die Jahresrechnung 2021 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 18.06.2024 geprüft. Zu den Hinweisen und Beanstandungen wurde von der Finanzverwaltung entsprechend Stellung genommen bzw. zur Prüfung an die Überörtliche Rechnungsprüfung weitergeleitet. Das Ergebnis konnte nun festgestellt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Die Jahresrechnung 2021 schließt mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben mit einem Wert von 5.597.149,31 Euro ab.
Hiervon entfallen
auf den
Verwaltungshaushalt 4.741.880,65 Euro
und
auf den
Vermögenshaushalt 855.268,66 Euro.
Die Jahresrechnung 2021 wird mit diesen Werten festgestellt.
Feststellung der Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung 2022 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 18.06.2024 geprüft. Zu den Hinweisen und Beanstandungen hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen. Das Ergebnis der Jahresrechnung konnte nun folglich festgestellt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Die Jahresrechnung 2022 schließt mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben mit einem Wert von 5.850.663,74 Euro ab.
Hiervon entfallen
auf den Verwaltungshaushalt 5.187.593,12 Euro
und
auf den
Vermögenshaushalt 663.070,62 Euro
Die Jahresrechnung kann mit diesen Werten festgestellt werden.
Feststellung der Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung 2023 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 21.10.2024 geprüft. Zu den Hinweisen und Beanstandungen hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen. Das Ergebnis der Jahresrechnung konnte folglich festgestellt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Die Jahresrechnung 2023 schließt mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben mit einem Wert von 7.315.351,37 Euro ab.
Hiervon entfallen
auf den Verwaltungshaushalt 5.729.375,51 Euro
und
auf den Vermögenshaushalt 1.585.975,86 Euro.
Die Jahresrechnung 2023 kann mit diesen Werten festgestellt werden.
Hebesatzsatzung für die Gemeinde Großenseebach;
hier: Satzungsbeschluss (Neuerlass)
Der Gemeinderat hat – wie jedes Jahr – zu beraten und zu entscheiden, wie es gelingt, die Kommunalfinanzen in Anbetracht der anstehenden Aufgabenfülle für die Zukunft zu sichern und zu stabilisieren.
Vor diesem Hintergrund wird auch eine Diskussion über Einnahmen aus kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträge zu führen sein und damit auch über Hebesätze bei der Gewerbe- insbesondere der Grundsteuer.
Das bisherige Verfahren über die Festsetzung der Hebesätze über die Haushaltssatzung ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die jeweiligen Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, würde sich eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen.
Für die Gemeinde Großenseebach ergeben sich nach einer vorläufigen Hochrechnung bei Beibehaltung der bisherigen Hebesätze bei der Grundsteuer A ein geringfügiger Einbruch von ca. 2.400 € und bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen um ca. 83.900 €.
Es war im Jahr 2024 nur knapp möglich, den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Zudem wird für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 eine Kreditaufnahme für den Bau des Feuerwehrhauses notwendig sein. Die Kreditaufnahme wird durch das gegründete Kommunalunternehmen erfolgen. Jedoch ist absehbar, dass das Kommunalunternehmen nach dem Bau des Feuerwehrhauses mit einem Verlust abschließen wird. Dieser Verlust muss vom Haushalt der Gemeinde Großenseebach aufgefangen werden.
Es steht weiterhin die Kanalsanierung aus. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass im kommenden Jahr Handlungsbedarf besteht.
Der Fremdwassereintrag in den Verbandssammler des Abwasserverbandes Seebachgrund ist weiterhin noch sehr hoch. Hierfür wird der Abwasserverband Seebachgrund voraussichtlich mit Strafzahlung i.H. von 800.000 Euro rechnen müssen. Dieser Betrag wird entsprechend auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. Für die Gemeinde Großenseebach macht das etwa einen Anteil von ca. 170.000 Euro an zusätzlicher Umlage aus.
Bei der Gewerbesteuer muss voraussichtlich von geringeren Einnahmen ausgegangen werden. Konkrete Zahlen liegen hierzu jedoch bislang noch nicht vor.
Bei der Kreisumlage wird nach ersten Schätzungen durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wohl mit einer Erhöhung um etwa 1,4 % zu rechnen sein. Damit steigt die Kreisumlage von bisher 1.511.272,20 Euro auf voraussichtlich 1.532.433,05 Euro an.
Eine Beibehaltung der Hebesätze ist empfehlenswert und widerspricht nicht dem Gebot der Aufkommensneutralität aus der Grundsteuerreform.
Dem Gemeinderat lag die vorgefasste Hebesatzsatzung für Grundsteuer A (330) und B (330) und für die Gewerbesteuer (350) zur Beschlussfassung vor.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass eine Erhöhung der Hebesätze keinesfalls in Frage kommt. Die Hebesätze für Grundsteuer sollen aufkommensneutral gehalten werden.
Die Diskussion wurde unter Berücksichtigung des § 25 Abs.3 Grundsteuergesetz (GrdStG) geführt. Demnach ist eine rückwirkende Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 möglich.
Die Kämmerin wurde beauftragt, erst verlässliches Zahlenwerk zu sammeln, um im Mai 2025 erneut über die Hebesätze im Rahmen der Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der Aufkommensneutralität zu beraten. Ggf. wird eine neue Hebesatzsatzung vor Erlass der Haushaltssatzung erlassen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorliegenden Entwurf vom 14.11.2024 einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Gemeinde Großenseebach (Hebesatzsatzung) als Satzung.
Die Hebesatzsatzung ist dem Gemeinderat spätestens in der Gemeinderatssitzung im Mai 2025 erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ökokonto; Rechnung des LPV Mittelfranken
Bürgermeister und Verwaltung setzten den Gemeinderat in Kenntnis, dass der Gemeinde Großenseebach eine Rechnung des Landschaftspflegeverbandes Mittelfranken i.H. von 11.471,93 € für Arbeiten im Zusammenhang mit der Renaturierung der Seebach zuging, die zwischenzeitlich beglichen wurde.
Diese Maßnahme wurden nicht wie zunächst geplant als freiwillige Landschaftspflege-Maßnahme der Gemeinde mit Förderung über das Landschaftspflegeprogramm durchgeführt, da sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, dass die Gemeinde durch Tausch von Ausgleichsflächen ein Defizit von 1,3704 ha für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Nordost II hat. Dieses Defizit wird nun durch diese Renaturierungsmaßnahme an der Seebach ausgeglichen. Es handelt sich folglich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Die dafür nicht benötigte Restfläche von 6.146 m² wird auf dem gemeindlichen Ökokonto gutgeschrieben.
Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
- die evangelische Kirche ebenfalls Interesse an der Wärmeverbundplanung bekundet hat. (Details im Artikel "Aus dem Gemeinderat vom 10. Oktober 2024")
- für die Bushaltestelle an der Hauptstraße eine Überdachung in Auftrag gegeben wurde.
- die Gemeinde Großenseebach zwei Defibrillatoren angeschafft, einen davon an der Mehrweckhalle und den zweiten am FSV-Vereinsgebäude angebracht hat. In Zusammenarbeit mit dem Verein „Bürger retten Leben e.V.“ erstellt der Verein derzeit eine kostenlose Broschüre, in der auch der Umgang mit dem Defibrillator beschrieben werden soll. Die Initiative wird sich auch bei der Bürgerversammlung der Gemeinde Großenseebach am 17.11.2024 vorstellen.
- die Deutsche Post einen Antrag auf Zulassung einer automatisierten Station bei der Bundesnetzagentur gestellt hat. Die Bundesnetzagentur überwacht die Gewährleistung einer flächendeckend angemessenen und ausreichenden Postversorgung in ganz Deutschland. Das Postgesetz legt dabei fest, in welchen Orten sogenannte Universaldienstfilialen grundsätzlich vorhanden sein müssen. Zu diesen gehört auch Großenseebach.
Durch die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde Großenseebach soll die Deutsche Post AG dauerhaft von der Pflicht entbunden werden, eine Universaldienstfiliale in Großenseebach zu betreiben. Der Bürgermeister kündigte an, das Benehmen nicht zu erteilen und dem Ansinnen zu widersprechen.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 12. Dezember 2024 und 9. Januar 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.