Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 10. Oktober 2024
In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12. September 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 10. Oktober 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
- Der Gemeinderat genehmigte die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Ganztagesbetreuung zu einem Preis von 206.097,40 Euro an das Architekturbüro Rainer Eis (Erlangen).
- Der Gemeinderat befürwortete und beschloss die Anschaffung von Akustikplatten für die gemeindliche Mehrzweckhalle zu einem Preis von 11.501,17 Euro bei der Fa. Kaiser Trockenbau (Erlangen).
- Der Gemeinderat beschloss die Einrichtung von analogen Zusatztafeln für 6 Klassenzimmer der Grundschule. Der Auftrag wurde zum Angebotspreis von 4.000,00 Euro brutto an die Fa. Wende-Interaktiv erteilt.
Vorstellung des Wärmekatasters für die Gemeinde Großenseebach
Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) sollen sie bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Darüber entscheiden die Länder. In Bayern wird die landesrechtliche Umsetzung aktuell erst noch erarbeitet und soll voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten.
Im Zug der erforderlichen Vorbereitung führte das vom Bürgermeister beauftragte Institut für Energietechnik IfE GmbH eine Bestandsanalyse per freiwilliger Umfrage in Großenseebach durch, bei der 900 Haushalte angeschrieben wurden. Von den 247 Rückläufen zeigten 157 Haushalte Interesse an einem Anschluss an ein mögliches Wärmenetz. Argumente von nicht interessierten Haushalten waren, dass Heizanlagen z. B. bereits erneuert waren, dass man noch abwarten wolle oder auch eine dann sich ergebende große Abhängigkeit vom Wärmenetz.
Eine sogenannte "Heatmap" (Hitzekarte)des Instituts zeigt, dass besonders für den Schulkomplex Handlungsbedarf besteht. Auch für die Reihenhaus-Siedlung wäre dann auf Grund der Auswertung sicherlich eine genauere Betrachtung ratsam. Leitungsverlegungen sollten sicherlich erst dann stattfinden, wenn dort ohnehin die Wege – im Zuge der Umgestaltung des neuen Dorfplatzes dort - gemacht werden müssen. Der Gemeinderat regte eine weitere Bürgerbefragung in der Reihenhaussiedlung an, um eine noch breitere Basis für die weiteren Überlegungen zu haben. Zudem wird es voraussichtlich eine staatliche Empfehlung geben, die Wärmeplanungskosten aus Synergiegründen am besten VG-übergreifend anzulegen.
Wärmeversorgungskonzept für den Komplex Schule/Mehrzweckhalle
Erstmals am 13. Juni 2024 stellte das IfE GmbH dem Gemeinderat verschiedene Optionen zur Wärmeversorgung für den Schul- und Mehrzweckhallenkomplex vor. Auf Wunsch des Gremiums ergänzte das IfE die Präsentation später um weitere Optionen und stellte sich in der Sitzung am 10. Oktober erneut dem Gremium, um offene Fragen zu klären. In dieser Sitzung erläuterte Herr Schuller vom IfE, dass zwei Wärmepumpen mit einer Leistung von je 45–65 kW etwa 97 % des Heizbedarfs abdecken könnten; dies wäre auch bei extremer Kälte ausreichend. Sinnvoll wäre vermutlich, erst zu sanieren, bevor man ggf. die Wärmepumpenlösung etabliert. Die Investitionskosten lägen in einer Größenordnung von rund 400.000 Euro. Die sog. „Wärmegestehungskosten“ wären im Vergleich zu den anderen bereits vorgestellten Varianten eher hoch zu beziffern.
Auf Empfehlung des Bürgermeisters vertagte der Gemeinderat eine Entscheidung zur Wahl einer Option einstimmig, um die weitere gesetzliche Entwicklung des Wärmeplanungs-gesetzes und die damit einhergehende landesrechtliche Umsetzung noch abzuwarten.
Das IfE wird in der Bürgerversammlung am 17. November mit vor Ort sein und zum Thema Wärmekataster referieren.
Neuerlass der Geschäftsordnung
Aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften und eines Hinweises von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes wurde die Geschäftsordnung der Gemeinde Großenseebach durch die Verwaltung um Regelungen zum Thema „Besetzung von Ausschüssen“ ergänzt. Die Neufassung wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.
Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
... die Trafostation in der Neuen Straße nach dem Brand im Juni ausgetauscht wurde. Die Bayernwerk Netz GmbH wird den 8631 Euro teuren „Ersatzneubau der Straßenbeleuchtungsanlage“, die dabei in Mitleidenschaft gezogen wurde, in naher Zukunft ausführen.
Außerdem lud er nochmals zur Bürgerversammlung am 17. November 2024 in die Mehrzweckhalle ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird Herr Schuller vom IfE (Institut für Energietechnik) das Wärmekataster auch den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 14. November 2024 und 13. Dezember 2024 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.