Die Gemeinde Großenseebach sucht eine Seniorenvertretung
Bewerbungen sind ab sofort und bis zum 30. September 2024 möglich
Derzeit haben bereits rund 91 Prozent der bayerischen Gemeinden eine Seniorenvertretung in Form eines Seniorenbeirates und/oder einer oder eines Seniorenbeauftragten. Nun hat auch Großenseebach im Gemeinderat den Beschluss gefasst, auf der Grundlage des Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (BaySenG) eine Seniorenvertretung in der Gemeinde einzurichten.
Wir suchen daher Einwohner aus Großenseebach, die 60 Jahre und älter sind sowie Spaß daran haben, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie sollten außerdem interessiert daran sein, die Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde auf kommunaler Ebene zu vertreten. Dafür setzen sich Sie sich mit Rat und Tat für die Interessen und Belange der älteren Bürger unserer Gemeinde ein.
Zu den Aufgaben des Seniorenbeauftragten und dessen Stellvertreters gehört es, die Mitwirkung und die aktive Teilhabe der Senioren an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen fördern und unterstützen. Dabei soll sie sich für ein solidarisches, verständnis- und respektvolles Miteinander der Generationen und für die gleichberechtigte, aktive Teilhabe von Senioren am Leben in der Gemeinschaft einsetzen. Im Zuge dessen soll die Seniorenvertretung auch den Bürgermeister, den Gemeinderat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung zu Themen beraten, die für Senioren relevant sind.
Die organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit legt die Seniorenvertretung nach Bedarf und pflichtgemäßem Ermessen eigenverantwortlich fest. Für die Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Fortbildungen oder Tagungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes stehen, werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren erstattet.
Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt finden Sie in der vom Gemeinderat verabschiedeten "Satzung für die Seniorenvertretung für die Gemeinde Großenseebach" vom 16. Mai 2024, die im Mitteilungsblatt der VG Heßdorf vom Juni 2024 veröffentlicht wurde (Mitteilungsblatt-Archiv) und auch auf der Gemeinde-Homepage unter dem Punkt "Unsere Gemeinde" --> Satzungen und Verordnungen (www.grossenseebach.de/satzungen) abgerufen werden kann.
Wir rufen alle interessierten Personen, die die in der Satzung festlegten Kriterien erfüllen, (u. a. länger als drei Monate Erstwohnsitz in Großenseebach, Mindestalter 60 Jahre) dazu auf, sich als Seniorenbeauftragte/r zu bewerben. Richten Sie dazu bitte bis zum Freitag, 30.09.24 ein formloses Bewerbungsschreiben per E-Mail an info@grossenseebach.de oder postalisch an
Gemeinde Großenseebach
z. H. Bürgermeister Jürgen Jäkel
Am Hirtenberg 1
91091 Großenseebach
Die Seniorenvertretung der Gemeinde Großenseebach wird dann vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen im Herbst zunächst für die Dauer der aktuellen Wahlperiode in geheimer Wahl gewählt.