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Veröffentlicht am: 31. Mai 2024
31. Mai 2024
bis
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Aus dem Gemeinderat Großenseebach

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Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Haushalt/Haushaltssatzung - Symbolbild – Im Haushaltsplan von Gemeinden und VG sind alle zu erwartenden Ein- und Ausgaben festzulegen. Er ist für jedes Jahr im Voraus festzulegen, sollte ausgeglichen sein und ist für die Verwaltung und den Gemeinde- bzw. Gemeinschaftsrat verbindlich.

Gemeinderatssitzung Großenseebach – Die Gemeinderatssitzungen in Großenseebach finden in der Regel jeweils am zweiten Dienstag des Monats im Sitzungssaal im Rathaus statt.

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11. April 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe bekannt gegeben, dass der Gemeinderat die Vergabe des Auftrages zur Ersatzbeschaffung eines Kühltisches für die gemeindliche Gaststätte „Im Winkel“ an die Firma „Kracker Kälte- und Klimatechnik GmbH“, Hannberger Weg 21, 91091 Großenseebach) in Höhe von ca. 8.998,78 € brutto genehmigte.

Weiterhin genehmigte der Gemeinderat in dieser nichtöffentlichen Sitzung folgende Vergaben der Aufträge zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte in der Kindertageseinrichtung Seebachwichtel (BA 1: Umbau Sanitärbereich im DG – BA 2: Einbau eines barrierefreien WCs im EG) für

a) die Bodenbelagsarbeiten – Linoleum an die Koch GmbH, Röntgenstraße 24, 91074 Herzogenaurach zu einem Bruttopreis von 2.871,11 €

b) die Elektroinstallationsarbeiten an die Elektrotechnik Cantarella GmbH, Gustav-Hertz-Straße 6, 91074 Herzogenaurach zu einem Bruttopreis von 17.387,40 €

c) die Malerarbeiten an die Egmond Seitz Malerwerkstätte GmbH, Kleinreuther Weg 87, 90408 Nürnberg zu einem Bruttopreis von 5.286,60 € zu vergeben.

d) die Sanitärinstallationsarbeiten an die Pillipp Haustechnik GmbH, Mühlgasse 1, 91096 Möhrendorf zu einem Bruttopreis von 32.991,95 €

e) die Tischlerarbeiten – Innentüren an die Schreinerei hoku, Wassergasse 5, 91301 Forchheim zu einem Bruttopreis von 11.324,75€

f) die Trockenbauarbeiten an den Malerbetrieb Klaus Gumbrecht, Hannberger Weg 12, 91091 Großenseebach zu einem Bruttopreis von 16.993,20 €

g) die Sanitärtrennwände an die SANA Trennwandbau GmbH, Obere Tratt 10, 92706 Luhe-Wildenau zu einem Bruttopreis von 4.391,10 € zu vergeben.


Haushalt/Haushaltssatzung - Symbolbild – Im Haushaltsplan von Gemeinden und VG sind alle zu erwartenden Ein- und Ausgaben festzulegen. Er ist für jedes Jahr im Voraus festzulegen, sollte ausgeglichen sein und ist für die Verwaltung und den Gemeinde- bzw. Gemeinschaftsrat verbindlich.

Beschlüsse

Der Gemeinderat beschloss einstimmig (12:0 Stimmen) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie alle Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027.

Die Gebührensatzung und die Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Großenseebach wurden seit den Jahren 2001 bzw. 1996 nicht mehr überarbeitet. Nicht zuletzt auf Grund der gestiegenen Energie- und Personalkosten war daher die Überarbeitung der Satzungen geboten. Die Halle kann auf Basis der bestehenden Gebührensatzung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Daher beschloss der Gemeinderat mit jeweils einer Gegenstimme (12:1 Stimmen) die Neufassung der Gebührensatzung und der Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Großenseebach. Beide neue Satzungen treten am 01.07.2024 in Kraft.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Realisierung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses. In Vorbereitung dessen genehmigte der Gemeinderat einstimmig (13:0 Stimmen) die von der Verwaltung erstellte Unternehmenssatzung für das zu gründende „Kommunalunternehmen Großenseebach, AöR“. Sie wird beim Landratsamt bekannt gemacht und tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

Ebenfalls einstimmig beschlossen (13:0 Stimmen) wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordost III“. Dessen räumlicher Geltungsbereich schließt sich direkt an das schon bestehende Gewerbegebiet Nordost II auf der Flurnummer 348 der Gemarkung Großenseebach an. Um diese Fläche soll das bestehende Gewerbegebiet am Hannberger Weg in Zukunft erweitert werden. Die Planung wurde bereits an das Planungsbüro TB Markert vergeben.

Im Vollzug des bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (BaySenG), in dem „jede Gemeinde angehalten ist, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten“, schlugen Bürgermeister und Verwaltung die Etablierung einer Seniorenvertretung nebst Satzung vor und befürworteten diese ausdrücklich.

In ihrem Sachvortrag wiesen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels das Engagement der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar ist. Viele Seniorinnen und Senioren sind bereit, ihre Kompetenzen und Erfahrungen für das Gemeinwohl einzusetzen, um aktiv an der Gestaltung von Gesellschaft und Politik mitzuwirken. Seniorenvertretungen arbeiten als unabhängige, ehrenamtliche Gremien als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen sowohl auf kommunaler Ebene wie auch auf Landes- und Bundesebene. Sie ermöglichen, stärken und sichern vor diesem Hintergrund die Teilhabe älterer Menschen und stellen daher eine besonders wichtige Form des bürgerlichen Engagements dar. Seniorenvertretungen fördern die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Geschehen vor Ort.

In der anschließenden ausführlichen Diskussion wurde u.a. über die Notwendigkeit einer solchen Vertretung gesprochen, denn schließlich gäbe es ja das Helfernetz und weiterhin sei wohl mit zunehmendem Verwaltungsaufwand sowie mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Der BGM und einzelne Gemeinderäte entgegneten, dass Funktion und Zielsetzungen einer Seniorenvertretung nicht Aufgabe des Helfernetzes seien und mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand eher nicht zu rechnen ist. Relevante Kosten (außer ggf. in Einzelfällen Fahrtkosten zu Veranstaltungen/Terminen) dürften nicht entstehen.

Die Satzung für die Seniorenvertretung Großenseebach wurde mehrheitlich (9:4 Stimmen) beschlossen. Sie tritt am 01.07.2024 in Kraft.


Wussten Sie Eigentlich...?

Aktuelle Satzungen und Verordnungen finden Sie (ab der Veröffentlichung bzw. dem Inkrafttreten) u. a. auf der Homepage der Gemeinde unter www.grossenseebach.de/satzungen. bzw. auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter www.vg-hessdorf.de/satzungen.


Jugendkonfefrenz

Der Jugendbeauftragte Christian Jung präsentierte die Ergebnisse der Jugendkonferenz vom 02. März 2024. Leider nahmen nur wenige Jugendliche im Alter von 10-14 Jahren teil; dennoch war das Feedback interessant. Die relevantesten Themen sind die Verbindungen des ÖPVN, insbesondere zum Heßdorfer Gewerbepark und von dort wieder zurück, ggf. auch nach den Ladenöffnungszeiten. Außerdem wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, auch über weitere (digitale) Kanäle als Homepage, App und Mitteilungsblatt an relevante News und Infos zu kommen. Das Gremium dankte für den Bericht und sicherte zu, den Jugendlichen zumindest Unterstützung für ihre Wünsche und Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten zu geben. Gleichzeitig wurde der Hoffnung nach einer regeren Beteiligung bei einer möglichen weiteren Konferenz geäußert.


Verschiedenes

Der Bürgermeister informierte, dass:

… in der ersten Juniwoche vor Ort ein Termin mit Vertretern der Kath. Kirche bzgl. der Umgestaltung des Dorfplatzes stattfinden wird.

… die Notarverträge für die vier zu vermarktenden Bauplätze im Baugebiet 15 den Parteien übersendet wurden. Bei 2 von 4 wurden bereits Beurkundungstermine vereinbart.

… die Umbauarbeiten (Behinderten-WC) in der Kita haben begonnen.

… der Bauhof auf dem Spielplatz Hutweg mit dem Aufbau neuer Spielgeräte begonnen hat.


Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 13.06.24 und am 18.07.2024 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).

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Die Umleitung erfolgt über Gartenstraße, Winkelweg und Föhrenweg. Die Gehwege sind von den Bauarbeiten nicht betroffen und bleiben frei.

 

Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.

 

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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Vereinbarung (Tel. (09135) 73739-14) dienstags, mittwochs & donnerstags möglich

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