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Veröffentlicht am: 31. Mai 2024
31. Mai 2024
bis
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Aus dem Gemeinderat Großenseebach

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Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Haushalt/Haushaltssatzung - Symbolbild – Im Haushaltsplan von Gemeinden und VG sind alle zu erwartenden Ein- und Ausgaben festzulegen. Er ist für jedes Jahr im Voraus festzulegen, sollte ausgeglichen sein und ist für die Verwaltung und den Gemeinde- bzw. Gemeinschaftsrat verbindlich.

Gemeinderatssitzung Großenseebach – Die Gemeinderatssitzungen in Großenseebach finden in der Regel jeweils am zweiten Dienstag des Monats im Sitzungssaal im Rathaus statt.

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11. April 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe bekannt gegeben, dass der Gemeinderat die Vergabe des Auftrages zur Ersatzbeschaffung eines Kühltisches für die gemeindliche Gaststätte „Im Winkel“ an die Firma „Kracker Kälte- und Klimatechnik GmbH“, Hannberger Weg 21, 91091 Großenseebach) in Höhe von ca. 8.998,78 € brutto genehmigte.

Weiterhin genehmigte der Gemeinderat in dieser nichtöffentlichen Sitzung folgende Vergaben der Aufträge zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte in der Kindertageseinrichtung Seebachwichtel (BA 1: Umbau Sanitärbereich im DG – BA 2: Einbau eines barrierefreien WCs im EG) für

a) die Bodenbelagsarbeiten – Linoleum an die Koch GmbH, Röntgenstraße 24, 91074 Herzogenaurach zu einem Bruttopreis von 2.871,11 €

b) die Elektroinstallationsarbeiten an die Elektrotechnik Cantarella GmbH, Gustav-Hertz-Straße 6, 91074 Herzogenaurach zu einem Bruttopreis von 17.387,40 €

c) die Malerarbeiten an die Egmond Seitz Malerwerkstätte GmbH, Kleinreuther Weg 87, 90408 Nürnberg zu einem Bruttopreis von 5.286,60 € zu vergeben.

d) die Sanitärinstallationsarbeiten an die Pillipp Haustechnik GmbH, Mühlgasse 1, 91096 Möhrendorf zu einem Bruttopreis von 32.991,95 €

e) die Tischlerarbeiten – Innentüren an die Schreinerei hoku, Wassergasse 5, 91301 Forchheim zu einem Bruttopreis von 11.324,75€

f) die Trockenbauarbeiten an den Malerbetrieb Klaus Gumbrecht, Hannberger Weg 12, 91091 Großenseebach zu einem Bruttopreis von 16.993,20 €

g) die Sanitärtrennwände an die SANA Trennwandbau GmbH, Obere Tratt 10, 92706 Luhe-Wildenau zu einem Bruttopreis von 4.391,10 € zu vergeben.


Haushalt/Haushaltssatzung - Symbolbild – Im Haushaltsplan von Gemeinden und VG sind alle zu erwartenden Ein- und Ausgaben festzulegen. Er ist für jedes Jahr im Voraus festzulegen, sollte ausgeglichen sein und ist für die Verwaltung und den Gemeinde- bzw. Gemeinschaftsrat verbindlich.

Beschlüsse

Der Gemeinderat beschloss einstimmig (12:0 Stimmen) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie alle Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027.

Die Gebührensatzung und die Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Großenseebach wurden seit den Jahren 2001 bzw. 1996 nicht mehr überarbeitet. Nicht zuletzt auf Grund der gestiegenen Energie- und Personalkosten war daher die Überarbeitung der Satzungen geboten. Die Halle kann auf Basis der bestehenden Gebührensatzung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Daher beschloss der Gemeinderat mit jeweils einer Gegenstimme (12:1 Stimmen) die Neufassung der Gebührensatzung und der Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Großenseebach. Beide neue Satzungen treten am 01.07.2024 in Kraft.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Realisierung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses. In Vorbereitung dessen genehmigte der Gemeinderat einstimmig (13:0 Stimmen) die von der Verwaltung erstellte Unternehmenssatzung für das zu gründende „Kommunalunternehmen Großenseebach, AöR“. Sie wird beim Landratsamt bekannt gemacht und tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

Ebenfalls einstimmig beschlossen (13:0 Stimmen) wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordost III“. Dessen räumlicher Geltungsbereich schließt sich direkt an das schon bestehende Gewerbegebiet Nordost II auf der Flurnummer 348 der Gemarkung Großenseebach an. Um diese Fläche soll das bestehende Gewerbegebiet am Hannberger Weg in Zukunft erweitert werden. Die Planung wurde bereits an das Planungsbüro TB Markert vergeben.

Im Vollzug des bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (BaySenG), in dem „jede Gemeinde angehalten ist, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten“, schlugen Bürgermeister und Verwaltung die Etablierung einer Seniorenvertretung nebst Satzung vor und befürworteten diese ausdrücklich.

In ihrem Sachvortrag wiesen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels das Engagement der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar ist. Viele Seniorinnen und Senioren sind bereit, ihre Kompetenzen und Erfahrungen für das Gemeinwohl einzusetzen, um aktiv an der Gestaltung von Gesellschaft und Politik mitzuwirken. Seniorenvertretungen arbeiten als unabhängige, ehrenamtliche Gremien als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen sowohl auf kommunaler Ebene wie auch auf Landes- und Bundesebene. Sie ermöglichen, stärken und sichern vor diesem Hintergrund die Teilhabe älterer Menschen und stellen daher eine besonders wichtige Form des bürgerlichen Engagements dar. Seniorenvertretungen fördern die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Geschehen vor Ort.

In der anschließenden ausführlichen Diskussion wurde u.a. über die Notwendigkeit einer solchen Vertretung gesprochen, denn schließlich gäbe es ja das Helfernetz und weiterhin sei wohl mit zunehmendem Verwaltungsaufwand sowie mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Der BGM und einzelne Gemeinderäte entgegneten, dass Funktion und Zielsetzungen einer Seniorenvertretung nicht Aufgabe des Helfernetzes seien und mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand eher nicht zu rechnen ist. Relevante Kosten (außer ggf. in Einzelfällen Fahrtkosten zu Veranstaltungen/Terminen) dürften nicht entstehen.

Die Satzung für die Seniorenvertretung Großenseebach wurde mehrheitlich (9:4 Stimmen) beschlossen. Sie tritt am 01.07.2024 in Kraft.


Wussten Sie Eigentlich...?

Aktuelle Satzungen und Verordnungen finden Sie (ab der Veröffentlichung bzw. dem Inkrafttreten) u. a. auf der Homepage der Gemeinde unter www.grossenseebach.de/satzungen. bzw. auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter www.vg-hessdorf.de/satzungen.


Jugendkonfefrenz

Der Jugendbeauftragte Christian Jung präsentierte die Ergebnisse der Jugendkonferenz vom 02. März 2024. Leider nahmen nur wenige Jugendliche im Alter von 10-14 Jahren teil; dennoch war das Feedback interessant. Die relevantesten Themen sind die Verbindungen des ÖPVN, insbesondere zum Heßdorfer Gewerbepark und von dort wieder zurück, ggf. auch nach den Ladenöffnungszeiten. Außerdem wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, auch über weitere (digitale) Kanäle als Homepage, App und Mitteilungsblatt an relevante News und Infos zu kommen. Das Gremium dankte für den Bericht und sicherte zu, den Jugendlichen zumindest Unterstützung für ihre Wünsche und Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten zu geben. Gleichzeitig wurde der Hoffnung nach einer regeren Beteiligung bei einer möglichen weiteren Konferenz geäußert.


Verschiedenes

Der Bürgermeister informierte, dass:

… in der ersten Juniwoche vor Ort ein Termin mit Vertretern der Kath. Kirche bzgl. der Umgestaltung des Dorfplatzes stattfinden wird.

… die Notarverträge für die vier zu vermarktenden Bauplätze im Baugebiet 15 den Parteien übersendet wurden. Bei 2 von 4 wurden bereits Beurkundungstermine vereinbart.

… die Umbauarbeiten (Behinderten-WC) in der Kita haben begonnen.

… der Bauhof auf dem Spielplatz Hutweg mit dem Aufbau neuer Spielgeräte begonnen hat.


Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 13.06.24 und am 18.07.2024 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Die Gemeinde Großenseebach sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich als Seniorenbeauftragte in die Arbeit der Gemeinde einzubringen möchten.

der Gemeinderat Großenseebach hat im Mai 2024 den Beschluss gefasst, auf der Grundlage des Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (BaySenG) eine Seniorenvertretung in der Gemeinde einzurichten. In der Gemeinderatssitzung im November 2024 wurden folglich in geheimer Wahl zwei Seniorenvertreter (Norbert Kastner & Friedrich Fechter) gewählt, die seitdem dieses Amt innehaben und ausführen.

Beide haben – unterstützt durch ein Team an Helfern - seitdem bereits eine tolle Arbeit geleistet, über die sie auch dem Gemeinderat in der Sitzung im Juli 2026 ausführlich Bericht erstattet haben. Ihr ehrenamtliches Engagement wurde vom Gremium ausdrücklich gewürdigt. Laut "Satzung für die Seniorenvertretung für die Gemeinde Großenseebach" ist die Seniorenvertretung für die im Mai 2026 begonnene Wahlperiode neu zu wählen.

Wir suchen daher Einwohnerinnen und Einwohner aus Großenseebach, die 60 Jahre und älter sind sowie Spaß daran haben, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie sollten Interesse daran haben, die Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde auf kommunaler Ebene zu vertreten. Dafür setzen sich Sie sich mit Rat und Tat für die Interessen und Belange der älteren Bürger unserer Gemeinde ein.

Zu den Aufgaben des Seniorenbeauftragten und dessen Stellvertreters gehört es, die Mitwirkung und die aktive Teilhabe der Senioren an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen fördern und unterstützen. Dabei soll sie sich für ein solidarisches, verständnis- und respektvolles Miteinander der Generationen und für die gleichberechtigte, aktive Teilhabe von Senioren am Leben in der Gemeinschaft einsetzen. Im Zuge dessen soll die Seniorenvertretung auch den Bürgermeister, den Gemeinderat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung zu Themen beraten, die für Senioren relevant sind.

Die organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit legt die Seniorenvertretung nach Bedarf und pflichtgemäßem Ermessen eigenverantwortlich fest. Für die Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Fortbildungen oder Tagungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes stehen, werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren erstattet.

Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt finden Sie in der vom Gemeinderat verabschiedeten "Satzung für die Seniorenvertretung für die Gemeinde Großenseebach" vom 16. Mai 2024, die im Mitteilungsblatt Juni 2024 veröffentlicht wurde und auch auf der Gemeinde-Homepage (www.grossenseebach.de/satzungen) abgerufen werden kann.

Wir rufen alle interessierten Personen, die die in der Satzung festgelegten Kriterien erfüllen, (u. a. länger als drei Monate Erstwohnsitz in Großenseebach, Mindestalter 60 Jahre) dazu auf, sich als Seniorenvertreter/-in zu bewerben.

Richten Sie dazu bitte bis zum Donnerstag, dem 03. September 2026 ein formloses Bewerbungsschreiben per E-Mail an info@grossenseebach.de oder postalisch an

Gemeinde Großenseebach
z. H. Bürgermeister Jürgen Jäkel
Am Hirtenberg 1
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Die Seniorenvertretung der Gemeinde Großenseebach wird dann vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen im Herbst zunächst für die Dauer der aktuellen Wahlperiode in geheimer Wahl gewählt.

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