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Veröffentlicht am: 21. Feb. 2024
21. Feb. 2024
| Lesezeit: ca. 3 Minuten
Veröffentlicht am: 21. Feb. 2024
21. Feb. 2024
Lesezeit: ca. 3 Minuten

Renaturierung der Seebach in Großenseebach beginnt

Von Muschelvorkommen, neuen Bachschleifen und abgeflachten Ufern

Von Muschelvorkommen, neuen Bachschleifen und abgeflachten Ufern

Beginn Renaturierung der Seebach in Großenseebach am 21.02.2024 – Am westlichen Ortsrand von Großenseebach in Richtung Weisendorf hat am 21. Februar 2024 die Renaturierung der Seebach auf etwa 1100 Meter ihrer Länge begonnen. Mit einem Bagger werden unter anderem neue Bachschleifen angelegt und die Ufer abgeflacht, so dass der natürliche Lauf des Fließgewässers wieder hergestellt wird.

Heute morgen haben die Arbeiten zur Renaturierung der Seebach in Großenseebach begonnen. Westlich der Gemeinde in Richtung Weisendorf wird hier auf einer Länge von rund einem Kilometer ein möglichst natürlicher Lauf der Seebach wieder hergestellt. Dabei werden in diesem Bereich mit dem Bagger neue Bachschleifen angelegt und die Ufer abgeflacht. So kann der Bach wieder eine gewisse Eigendynamik entwickeln. Geplant und betreut wird die Maßnahme vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken in Abstimmung mit der Gemeinde Großenseebach.

Die Voraussetzungen sind gut: Bereits bei der Flurbereinigung 1993/94 wurde beidseits des Bachs über weite Strecken ein bis zu zehn Meter breiter Streifen als gemeindeeigenes Flurstück ausgewiesen. Hier ist also genug „Spielraum“ für Landschaftspflegemaßnahmen. Die Seebach ist früher in vielen großen Bachschleifen gemächlich durch den Wiesengrund geflossen. In den 1940er Jahren hat der „Reichsarbeitsdienst“ die Seebach begradigt, um große, leicht zu bewirtschaftende Grundstücke zu erhalten. Damit sich der Bach nicht allzu sehr eingräbt, wurde die Bachsohle mit Felsplatten befestigt.

Eine Kartierung im Vorfeld hat ergeben, dass in den Ritzen der Felsplatten ein großer Bestand an Malermuschel und Großer Teichmuschel lebt, der nicht gestört werden soll. Deshalb wird nur wenig direkt ins Bachbett eingegriffen. Nur einzelne Sohlplatten werden zur Anlage von Gumpen entfernt. Die seltene Bachmuschel wurde dagegen nicht entdeckt.

Renaturierung der Seebach - Karte – In diesem Abschnitt zwischen Großenseebach (r.) und Reinersdorf/Weisendorf (l.) wird die Seebach im Februar 2024 renaturiert.

Entlang des Baches wird ein so genannter Gewässerrandstreifen entwickelt, wie dies sowohl vom Umweltministerium als auch vom Wasserwirtschaftsamt gefordert wird: Die Wiesen wurden bisher zum Großteil bis an die Uferböschung intensiv bewirtschaftet. In Zukunft wird jedes Jahr nur ein wechselnder Abschnitt gemäht. Es kann sich so in Zukunft ein artenreicher Ufersaum aus Mädesüß, Blutweiderich und Schilf ausbilden, der wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl von Tierarten wie z.B. Libellen und Vögel ist. Er stellt einen Puffer zwischen den gedüngten Wiesen und dem Bach dar. So werden die Einschwemmung von Erde, Mähgut und Nährstoffen in den Bach vermieden.

Zur Beschattung des Baches werden vor allem auf der Südseite Kopfweiden gesteckt und Bäume gepflanzt. Die Pflanzungen müssen gut gegen den Biber geschützt werden, der hier auch vorkommt. Außerdem werden sich auf den offenen Bodenflächen schnell Weiden und Erlen aussäen.


Gemeinde investiert 45.000 Euro in Renaturierung

Die Umgestaltung der Seebach wurde im Vorfeld vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg sowie der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt abgestimmt. Dafür war ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Es handelt sich um eine Maßnahme für das Ökokonto der Gemeinde Großenseebach. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 45.000 Euro werden daher von der Gemeinde finanziert.


Wussten Sie Eigentlich ...

... dass die Seebach als Nebenfluss des Main-Donau-Kanals in Mittelfranken eine Gesamtlänge von 22,5 Kilometern hat?


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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Die Gemeinde Großenseebach sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich als Seniorenbeauftragte in die Arbeit der Gemeinde einzubringen möchten.

der Gemeinderat Großenseebach hat im Mai 2024 den Beschluss gefasst, auf der Grundlage des Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (BaySenG) eine Seniorenvertretung in der Gemeinde einzurichten. In der Gemeinderatssitzung im November 2024 wurden folglich in geheimer Wahl zwei Seniorenvertreter (Norbert Kastner & Friedrich Fechter) gewählt, die seitdem dieses Amt innehaben und ausführen.

Beide haben – unterstützt durch ein Team an Helfern - seitdem bereits eine tolle Arbeit geleistet, über die sie auch dem Gemeinderat in der Sitzung im Juli 2026 ausführlich Bericht erstattet haben. Ihr ehrenamtliches Engagement wurde vom Gremium ausdrücklich gewürdigt. Laut "Satzung für die Seniorenvertretung für die Gemeinde Großenseebach" ist die Seniorenvertretung für die im Mai 2026 begonnene Wahlperiode neu zu wählen.

Wir suchen daher Einwohnerinnen und Einwohner aus Großenseebach, die 60 Jahre und älter sind sowie Spaß daran haben, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie sollten Interesse daran haben, die Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde auf kommunaler Ebene zu vertreten. Dafür setzen sich Sie sich mit Rat und Tat für die Interessen und Belange der älteren Bürger unserer Gemeinde ein.

Zu den Aufgaben des Seniorenbeauftragten und dessen Stellvertreters gehört es, die Mitwirkung und die aktive Teilhabe der Senioren an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen fördern und unterstützen. Dabei soll sie sich für ein solidarisches, verständnis- und respektvolles Miteinander der Generationen und für die gleichberechtigte, aktive Teilhabe von Senioren am Leben in der Gemeinschaft einsetzen. Im Zuge dessen soll die Seniorenvertretung auch den Bürgermeister, den Gemeinderat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung zu Themen beraten, die für Senioren relevant sind.

Die organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit legt die Seniorenvertretung nach Bedarf und pflichtgemäßem Ermessen eigenverantwortlich fest. Für die Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Fortbildungen oder Tagungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes stehen, werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren erstattet.

Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt finden Sie in der vom Gemeinderat verabschiedeten "Satzung für die Seniorenvertretung für die Gemeinde Großenseebach" vom 16. Mai 2024, die im Mitteilungsblatt Juni 2024 veröffentlicht wurde und auch auf der Gemeinde-Homepage (www.grossenseebach.de/satzungen) abgerufen werden kann.

Wir rufen alle interessierten Personen, die die in der Satzung festgelegten Kriterien erfüllen, (u. a. länger als drei Monate Erstwohnsitz in Großenseebach, Mindestalter 60 Jahre) dazu auf, sich als Seniorenvertreter/-in zu bewerben.

Richten Sie dazu bitte bis zum Donnerstag, dem 03. September 2026 ein formloses Bewerbungsschreiben per E-Mail an info@grossenseebach.de oder postalisch an

Gemeinde Großenseebach
z. H. Bürgermeister Jürgen Jäkel
Am Hirtenberg 1
91091 Großenseebach

Die Seniorenvertretung der Gemeinde Großenseebach wird dann vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen im Herbst zunächst für die Dauer der aktuellen Wahlperiode in geheimer Wahl gewählt.

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