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Veröffentlicht am: 08.02.2024
Gemeinde Großenseebach bekundet Interesse an Standort für neues Gymnasium
Potenzielle Standort-Flächen an Landratsamt gemeldet
Schule Gymnasium (Symbolbild)

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hatte seine Gemeinden mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 dazu aufgerufen, ein mögliches Interesse an der Etablierung eines fünften Gymnasialstandortes im westlichen Landkreis zu bekunden. Am 20. Dezember 2023 gab es ein Treffen der Bürgermeister der drei Seebachgrund-Gemeinden, in dem Konsens erzielt wurde, dass sich alle Gemeinden um einen Standort bewerben werden.

Nachdem Bürgermeister Jürgen Jäkel die Thematik am 12. Januar in der nichtöffentlichen Sitzung mit dem Großenseebacher Gemeinderat besprochen hatte, setzte die Gemeinde den Landkreis von ihrem grundsätzlichen Interesse in Kenntnis. Außerdem übermittelte sie dem Landkreis mit ihrem diesbezüglichen Schreiben vom 15. Januar 2024 auch zwei gleichberechtigte potentielle Flächen (jeweils über 5 ha) für das neues Gymnasium.

Für beide möglichen Standorte gilt:

  • Eine Erschließung der Grundstücke ist jederzeit möglich
  • Hervorragende verkehrsgünstige Lage direkt an der Kreisstraße
  • ÖPNV verkehrt regelmäßig; Schülertransport findet bereits statt; Bushaltestellen in sehr geringer fußläufiger Entfernung vorhanden; weitere Bushaltestellen aufgrund der Größe der Fläche denkbar
  • Gut ausgebauter Radweg in der Nähe
  • Durch Grundschule und Vereine genutzte Mehrzweckhalle in der Nähe; zusätzliche teilweise Nutzung durch Gymnasium erscheint in Absprache möglich
  • Unbebaute Flur in der angrenzenden Nachbarschaft; potenzielle Lärmbelästigung von Wohnbebauung ist somit ausgeschlossen
Wie geht es nun weiter?

Nachdem alle interessierten Gemeinden bis zum 23. Februar 2024 ihre geeigneten Grundstücksflächen an das Landratsamt gemeldet haben, wird das Amt die angebotenen Grundstücke prüfen und anschließend Maßnahmen für ein etwaiges Genehmigungsverfahren zeitnah umsetzen. Die Entscheidung hinsichtlich der Neugründung eines Gymnasiums obliegt allerdings nicht dem Landratsamt, sondern dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

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