Interkommunale Zusammenarbeit
Etablierung eines fünften Gymnasialstandortes im westlichen Landkreisteil
In den Sitzungen des Schulausschusses am 08.11.2023 und des Kreistages am 18.12.2023 wurde seitens des Instituts für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik, Augsburg die Entwicklung der Schülerzahlen an den in der Trägerschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt stehenden Schulen vorgestellt. Insbesondere an den Gymnasien im westlichen Landkreisteil ist zwischen den Jahren 2031 und 2034 mit einem starken Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen, welche die vorhandenen Kapazitäten teils deutlich übersteigen.
Die durch das Schulentwicklungsgutachten prognostizierte Entwicklung spricht für die Etablierung eines weiteren Gymnasialstandortes im westlichen Landkreisteil. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Standort dazu geeignet ist, die beiden Bestandsgymnasien in Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach zu entlasten.
Bezugnehmend auf die Präsentation des Schulentwicklungsgutachtens und die darin enthaltene Modellsimulation wurden nun die kreisangehörigen Kommunen, die „zwischen Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach" liegen und eine Entlastungswirkung auf die beiden Bestandsgymnasien Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach entfalten können, am 19.12.2023 durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt schriftlich angefragt, ob grundsätzlich Interesse und Kooperationsbereitschaft zur in Frage stehenden Etablierung eines weiteren Gymnasiums bestehe.
Am 20.12.2023 trafen sich daraufhin die Bürgermeister des Seebachgrundes Horst Rehder, Karl-Heinz Hertlein und Jürgen Jäkel zu einem Abstimmungsgespräch im Rathaus in Großenseebach. Zwischen den Bürgermeistern herrscht Konsens, dass die Ergebnisse des Gutachtens sehr gut nachvollziehbar sind und ein Standort zur Etablierung eines neuen Gymnasialstandortes im Seebachgrund bestens geeignet zur Entlastung der Gymnasien Höchstadt und Herzogenaurach erscheint.
Im nächsten Schritt werden die drei Bürgermeister nun bis spätestens 23. Februar 2024 jeweils für Ihren eigenen Ort potentiell geeignete Grundstücksflächen an das Landratsamt melden. Das Landratsamt wiederum ist bestrebt, die sich daran anschließenden Prüfungen und Maßnahmen für ein etwaiges Genehmigungsverfahren zeitnah umzusetzen. Die Entscheidung hinsichtlich der Neugründung eines Gymnasiums obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.