Protokoll der Bürgerversammlung am 19.11.2023
Statistiken, Finanzbericht und Hochwasser- bzw. Starkregen-Vorsorge (FAS, SAS)
Am 19. November 2023 fand in der Mehrzweckhalle die diesjährige Bürgerversammlung statt. Zu Beginn der Veranstaltung berichtete Bürgermeister Jäkel über die statistischen Daten aus dem Gemeindegebiet. Anschließend stellte Silke Lang als Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft den Finanzbericht des vergangenen Jahres vor. (Die in der Versammlung präsentierten Unterlagen sind unter diesem Artikel als PDF-Dateien verlinkt.)
Hauptthema der diesjährigen Bürgerversammlung war das Starkregenereignis am 26.08.2022, welches zahlreiche Keller und Straßen im Gemeindegebiet überfluten ließ. Die Gemeinde Großenseebach hatte im Rahmen des Sturzflut-Risikomanagements ein Starkregen-Frühwarnsystem (FAS) sowie ein Starkregen-Auskunftssystem (SAS) in Auftrag gegeben, welches Einwohner*innen kostenlos nutzen können.
Wie konkret gefährdet Ihr Grundstück ist, können Sie ab 01.12.2023 über das sogenannte Starkregen-Auskunftssystem (SAS) abfragen. Über dieses Online-System können Grundstückseigentümer einen individuellen Starkregen-Risikosteckbrief für ihr Grundstück anfordern. Alle Informationen zu diesem System finden Sie unter www.grossenseebach.de/sas
Das Starkregen-Frühalarmsystem (FAS) steht ab sofort als App zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Nach erfolgter Registrierung und Freischaltung durch die Gemeinde können sich Bürger*innen bei eintretenden Starkregenereignissen warnen lassen. Hierfür wurden zwei Sensoren an der Seebach installiert, die ständig deren Wasserhöhe überwachen. Die Daten eines Regenmess-Sensors am Gemeindezentrum sowie die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes und die der Sensoren von anderen angeschlossenen Gemeinden fließen in die Berechnungen mit ein. Alle Informationen zu diesem System finden Sie unter www.grossenseebach.de/fas
Die Firma Spekter aus Herzogenaurach, die beide System entwickelte und in dieser Versammlung vorstellte, appellierte an die Eigenverantwortung und –vorsorge der Hauseigentümer. Private Rückstauklappen müssen korrekt angebracht und einer jährlichen Wartung unterzogen werden, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Sogenannte Hochwasserschotts verhindern das Einlaufen von Wassermassen an Kellereingängen und –fenstern.
Neben der Eigenvorsorge der Hauseigentümer wird die Gemeinde ihre kommunalen Verpflichtungen nachkommen. Diese bestehen in der regelmäßigen Kontrolle und Beseitigung angeschwemmter Materialien und Verlandungen in Bach- und Wasserabläufen. Eine nachhaltige Kanalnetzbewirtschaftung in Form einer starkregenangepassten Bauleitplanung insbesondere Entwässerungsplanung wird bei künftigen Bebauungen berücksichtigt. Für vorhandene bebaute Grundstücke wird das öffentliche Kanalnetz mittels einer Kamera-Befahrung überprüft und instandgehalten.