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Veröffentlicht am: 14.11.2023
Lagerung von Baumaterial auf öffentlichem Verkehrsgrund
in Großenseebach, Lindenweg 1
Die Gemeinde Großenseebach erlässt gemäß § 46, Abs. 1. Nr. 8 StVO als Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum
befristeten Lagern von Baumaterial auf öffentlichem Verkehrsgrund
in Großenseebach, Lindenweg 1
vom 20.11. bis 15.12.2023
Bitte beachten Sie die entsprechenden Halteverbote in diesem Bereich.
OpenStreetMap/Montage: VG Heßdorf/BrehmeLagerung von Baumaterial in Großenseebach, Lindenweg 1 vom 20.11. - 15.12.2023
Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern für ihr Verständnis und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der angeordneten Einschränkungen.
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