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Veröffentlicht am: 06.11.2023
Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Gemeinde Großenseebach
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Am Vogelherd“ in Großenseebach in die Lindach (Gewässer III. Ordnung.)
Bekanntmachung der Gemeinde Großenseebach

Der Gemeinde Großenseebach wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 29.08.2023, Az. 40 6410 die gehobene, wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Vogelherd“ in die Lindach erteilt.

Die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet „Am Vogelherd“ in die Lindach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 

20.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023

  • bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Bauamt, Kellergeschoss, Zimmer 15, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Dieser Bekanntmachungstext und der Bescheid mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen

Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter: www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 29.08.2023, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG). 

Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen

Höchstadt a. d. A., den 02.10.2023

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40
- Umweltamt -

Angela Bauer

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