Großenseebach gibt mehr Geld für seine Vereine aus
Gemeinderat mit einstimmigem Votum für Erhöhung der Zuschüsse ab 2024
In seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschloss der Gemeinderat Großenseebach einstimmig, die kommunale Förderung für ihre örtlichen Vereine zu erhöhen und hat eine Neufassung der entsprechenden Richtlinie bestätigt. Ab 2024 gibt es für die Vereine nicht nur mehr Geld in der Allgemeinen Vereinsförderung, es wurden auch die Zuschusssätze (bspw. für Vereinsjubiläen) neu festgeschrieben. Weiterhin können auch Investitionsmaßnahmen in Zukunft stärker als bisher gefördert werden.
Die Allgemeine Vereinsförderung für Vereinsmitglieder ist eine laufende Förderung zur Deckung der ständigen und wiederkehrenden Vereinsaufwendungen. Für die Berechnung dieser Förderung wird die Zahl der Vereinsmitglieder als Grundlage herangezogen. Gewährt wird ein Pauschalbetrag pro Mitglied und Jahr. Dieser steigt ab 2024 auf 12 Euro für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und auf 5 Euro für erwachsene Mitglieder. Bislang sind in der seit 2012 gültigen Richtlinie 8 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, 5 Euro für Jugendliche von Beginn des 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und 2 Euro für erwachsene Mitglieder festgelegt gewesen.
Für Vereins-/Vereinigungsjubiläen gibt es ab 2024 beispielsweise Zuschüssen in Höhe von 250 Euro (25 Jahre), 500 Euro (50 Jahre) und 750 Euro (75 Jahre). Außerdem erhalten Inhaber des bundesweit einheitlichen Jugendleiterausweises (Juleica) einen Zuschuss von 50 Euro/Jahr als Anerkennung für die geleistete Arbeit. Außerdem gibt es Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen und zum Unterhalt von vereinseigenen Gebäuden oder auch Sachaufwendungen, etwa der Anschaffung von Musikinstrumenten, Sportgeräten etc.
Die neuen Richtlinien der Gemeinde Großenseebach zur Förderung der örtlichen Vereinsarbeit treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien in der Fassung vom 01.01.2012 außer Kraft.