Gemeinde Großenseebach beschließt Förderung privater PV-Anlagen
Richtlinien und Antragsformulare verfügbar
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2023 "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude" beschlossen. (umgangssprachlich: (Balkon-)Photovoltaikanlage)
Damit fördert die Gemeinde Großenseebach die Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude. Ziel des Förderprogramms ist die Einsparung von Energie.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Großenseebach. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Gemeinde vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt maximal 7.500 € / Jahr und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Förderanträge.
Senden Sie diese an die
Gemeinde Großenseebach
Am Hirtenberg 1
91091 Großenseebach
oder per E-Mail an info@grossenseebach.de
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien des Förderprogramms.